Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung ihrer Flexibilität nutzen viele Unternehmen zunehmend Fremdpersonal. Insoweit können sich komplexe Rechtsfragen ergeben, insbesondere wenn Betriebsräte involviert sind. Wir führen Sie hier sicher durch alle Untiefen.
Arbeitnehmerüberlassung war in der jüngeren Vergangenheit vielfach Gegenstand regulatorischer Änderungen. Ein Ende dieses dynamischen Umfelds ist nicht in Sicht. Wir unterstützen Sie dabei, in ihrer betrieblichen Praxis stets aktuell aufgestellt zu bleiben und Risiken zu vermeiden. Insbesondere im Spannungsfeld zu sonstigen Formen des Fremdpersonaleinsatzes wie auf der Basis von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Fragen im Grenzbereich zur Scheinselbständigkeit beraten wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und Routine.