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Die Revision der Beklagten hatte vor dem Fünften Senat Erfolg.

Donnerstag, 12. Februar 2026

Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen.

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Dr. Ulrich Wahlers

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