Die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmen und Vorstand oder Geschäftsführung ist geprägt von Komplexität, Haftungsrisiken und hohem Kapitaleinsatz. Fehler zu Beginn rächen sich oft Jahre später. Rechtssicheres Navigieren gegenüber der Vorstands- oder Geschäftsführungsebene ist zumal bei börsennotierten Gesellschaften und ihrer starken Regulierung anspruchsvoll.
Nicht minder bei Mittelständlern und Familienunternehmen, die sich gegenüber Fremdgeschäftsführern positionieren müssen. Ob als Inhaber, Gesellschafter, Aufsichtsratsvorsitzender oder Vorsitzender des Beirats: Als Ihr Partner helfen wir Ihnen, vorausschauend zu gestalten, Risiken vorzubeugen, Trennungen effektiv zu managen, Ansprüche richtig geltend zu machen. Mit allem, was dazugehört. Und mit richtig Biss, wenn nötig. Einschließlich einer durchsetzungsstarken und kompetenten anwaltlichen Vertretung in langwierigen und komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Leistungen von fringspartners:
- Prüfung und Erstellen von Anstellungs- und Dienstverträgen
- Beratung bei Vertragsverhandlungen mit Geschäftsführern und Vorständen
- Führung von Aufhebungsverhandlungen
- Gestaltung und Beurteilung von Vergütungsprogrammen
- Haftungsbeurteilung, insbesondere business judgement rule und legal judgement rule
- Durchführung von Forensic Audits und Anhörungen
- Geltendmachung und Durchsetzung Haftungsansprüchen
- Bundesweite Prozessführung