Dr. Benedikt Inhester berät vor allem Unternehmen. Er hat eine besondere Expertise im Bereich des Betriebsverfassungsrechtes.
Seine Schwerpunkte
Aufgrund seiner Erfahrungen als Unternehmensjurist ist Dr. Benedikt Inhester mit allen typischen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen im besonderen Maße vertraut. Verhandlungen mit Betriebsräten bilden einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Dr. Benedikt Inhester ist aber auch sehr erfahren im Handling komplexer gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Was ihn auszeichnet
Dr. Benedikt Inhester kann nicht nur auf Erfahrungen aus Großkanzleien zurückgreifen, sondern vor allem auch als Unternehmensjurist. Als Head of Employment Law & Industrial Relations in der Zentrale eines Technologiekonzerns oder als Secondee in einem internationalen Pharmakonzern sammelte er wertvolle Industrieerfahrungen, die seinen Mandanten unmittelbar zu Gute kommt. Er weiß aus eigener Erfahrung, worauf es bei der arbeitsrechtlichen Beratung im Unternehmen oder in komplizierten Verhandlungssituationen ankommt.
- „Country chapter Germany; Global Legal Insights“ – Employment & Labour Law 2019, 7. Edition (mit Arno Frings und Michael Bogati)
- „Best Practice: Die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen“, in: DER BETRIEB vom 19.01.2018, Heft 3, S. 124 (mit Maximilian Schimmelpfennig)
- „Leiharbeit: So schützen Sie sich ab 1. April 2017 vor Bußgeldern – Auswirkungen der AÜG Reform für die Logistikbranche“; Deutsche Verkehrszeitung 2017 (mit Mansur Pour Rafsendjani und Daniel Happ)
- „Ohne Lohn kein Urlaub – Zur Urlaubsgewährung durch vorsorgliche Freistellung“, in: DER BETRIEB vom 14.8.2015, Heft 33, S. 1904
- „Kein Entschädigungsanspruch bei Unkenntnis objektiver Nichteignung des Bewerbers – BAG stärkt Unternehmensrechte bei zweifelhaften Diskriminierungsklagen“; DER BETRIEB vom 8.8.2014, Heft 32, S. 1812
- „BAG stärkt erneut Rechte von Unternehmen bei ‚AGG-Hoppern“; Onlineblog des Handelsblatts, Rechtsboard, 18.7.2014
- „Zur Zufriedenheit aller – Attraktivitätsvorteile von Unternehmen durch das Angebot eines ausbildungintegrierten dualen Studiums“; PERSONALWIRTSCHAFT 2014, Heft 6, S. 62 (mit Michael Bogati)
- „Die Vereinbarung von Alleinentscheidungsrechten des Arbeitgebers innerhalb des § 87 Abs. 1 BetrVG – Zur Substanz der Mitbestimmungsrechte in den sozialen Angelegenheiten der Betriebsverfassung“; Cuvillier, 2012