Auch im Bereich der unternehmerischen Mitbestimmung werden häufig arbeitsrechtliche Fragestellungen relevant. Ob es um Fragen der richtigen Zusammensetzung ihres Aufsichtsrates oder Entscheidungskompetenzen für den Abschluss ihrer Organverträge geht, wir haben die passenden Antworten.
Die unternehmerische Mitbestimmung ist eine bedeutende Institution der Arbeitnehmerbeteiligung in der deutschen Rechtsordnung. Ob Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat, paritätische oder Montanmitbestimmung, wir kennen uns bestens aus und beraten Sie an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Dienstvertragsrecht sowie Gesellschaftsrecht.
Leistungen von fringspartners:
- Gestaltung von Satzungsbestimmungen und Geschäftsordnungen
- Beratung bei der Abgrenzung von Kompetenzfragen
- Begleitung von Aufsichtsratswahlen