Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einem Arbeitsvertrag. Der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung kommt daher eine immense Bedeutung zu und sie bedarf genauer Kenntnisse der ständig im Fluss befindlichen Rechtsprechung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der AGB-Rechtsprechung der letzten Jahre.
Im Bereich der Vertragsgestaltung entwerfen wir Ihnen passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen bzw. unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten. Viele unserer Mandanten machen auch von der Möglichkeit Gebrauch, die verwendeten Muster in regelmäßigen Abständen auf die Vereinbarkeit mit aktueller Rechtsprechung überprüfen und erforderlichenfalls anpassen zu lassen.
Leistungen von fringspartners:
- Beratung bei der Vertragsgestaltung
- laufende Vertragsüberprüfungen