In Deutschland haben nahezu alle großen Unternehmen einen Betriebsrat. Die Beratung im kollektiven Arbeitsrecht ist das Herzstück unserer Tätigkeit. Hierbei sind wir der Überzeugung, dass ein sensibler und auf die jeweilige Unternehmenssituation angepasster Umgang mit dem Betriebsrat von zentraler Bedeutung ist. Die Einbindung des Betriebsrates stellt daher einen wesentlichen Baustein des unternehmerischen Erfolges dar. Dabei ist es unerlässlich, den richtigen Ton zu finden.
Das System des deutschen Betriebsverfassungsrechtes ist weltweit einmalig. Die Möglichkeiten betrieblicher Mitbestimmung durchziehen fast sämtliche Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Wir helfen Ihnen, bei allen Fragen den Überblick zu behalten und unterstützen Sie bedarfsgerecht in der Gestaltung ihrer betrieblichen und überbetrieblichen Regelungen.
Leistungen von fringspartners:
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern im Zusammenhang mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren, Zustimmungsersetzungsverfahren (bei Einstellung, Versetzung und Eingruppierung) und sonstigen kollektivrechtlichen Verfahren
- Beratung im Umgang mit komplexen kollektivarbeitsrechtlichen Strukturen (europäischer Betriebsrat, Konzern- und Gesamtbetriebsräte sowie abweichende Strukturen betrieblicher Arbeitnehmervertretung)
- Bundesweite Prozessführung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Begleitung und Anfechtung von Betriebsratswahlen
- Beratung in allen sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Angelegenheiten