Die Umstrukturierung von Unternehmen ist die Königsdisziplin im Arbeitsrecht. Die ausgelösten Rechtsfragen sind bisweilen äußerst komplex und in aller Regel von herausragender Bedeutung für das Unternehmen. Bedingung für die rechtsichere Beratung bei Umstrukturierungsfragen ist eine entsprechende Erfahrung. Wir haben in einer mehr als 20-jährigen Tätigkeit in unzähligen Mandaten das erforderliche Know-how in arbeitsrechtlichen Umstrukturierungsprozessen erworben, um Sie sicher zu begleiten.
Nicht selten sollen durch Outsourcingmaßnahmen und den gezielten Einsatz von Betriebsübergängen Kosten gespart werden. Dies gelingt nur, wenn die damit einhergehenden tariflichen, betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Folgen sorgfältig bewertet und zielgerecht gesteuert werden. Wir sind ihr verlässlicher Partner für die Gestaltung und Umsetzung auch hoch komplexer Restrukturierungsprozesse.
Leistungen von fringspartners:
- Vorbereitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen
- Beratung und Begleitung bei Tarifwechsel und Ablösung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Entwurf der Informationsschreiben nach § 613a BGB
- Beantwortung von Fragen der Betriebsabspaltungen / Teilabspaltungen
- Entwicklung von Vermeidungsstrategien zu § 613a BGB
- Beratung zu Haftungsverteilungsverteilungsfragen zwischen Erwerber und Veräußerer
- Entwurf von Service-Level-Agreements und Outsourcing-Verträgen