Wir beraten Unternehmen bei der Herausforderung, Verstöße gegen den Arbeitnehmerdatenschutz zu verhindern sowie Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes gewinnen seit einigen Jahren mehr und mehr an Bedeutung. Mit der zunehmenden Verbreitung elektronischer Datenverarbeitungssysteme und digitaler Kommunikationsmittel in allen Bereichen des Lebens ist der Datenschutz ein sensibles und wichtiges Thema. Arbeitnehmerdatenschutz spielt dabei nicht nur eine Rolle in betrieblichen Regelungen und bei dem Umgang von HR-Daten und Unternehmen und Konzernen, sondern ist auch bedeutsam beispielsweise für Fragen von Verwertungsverboten in Prozessen und Auseinandersetzungen.
Leistungen von fringspartners:
- Gestaltung von Arbeitnehmerdatenschutzregeln
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Ausarbeitung grenzüberschreitender Datentransferregeln
- Abwehr von Sanktionen bei Verstößen