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Das Reformprogramm der Bundesregierung

Was erwartet Unternehmen im Arbeitsrecht?

Montag, 06. Juli 2026

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 2. Juli 2026 das vielbeachtete „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ veröffentlicht. Das Reformprogramm umfasst 34 Maßnahmen aus verschiedensten Bereichen. Unter diesen finden sich auch zahlreiche Maßnahmen aus dem Arbeitsrecht. Ob und inwieweit die arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung gelangen, ist bislang noch offen. Zudem ist ein Großteil der Maßnahmen bislang nur umrissen und stichwortartig dargestellt. Die folgende Darstellung gibt auf Basis der bislang vorliegenden Informationen einen ersten Überblick und eine Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen.

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